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Schlußvotum 1.4 / Wahrnehmung von Leitung

Die kooperative Pastoral gründet auf dem apostolischen Sendungsauftrag Jesu Christi, der allen Getauften gilt. Alle haben Anteil am dreifachen Amt Jesu Christi. ,, ...die Christgläubigen, die, durch die Taufe Christus einverleibt, zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig, zu ihrem Teil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben.``
(Lumen Gentium, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Kap. 31).

Wenn aus dem gemeinsamen Auftrag eine kooperative pastorale Praxis erwachsen soll, muß die Frage der Leitung geregelt werden.

Die Wahrnehmung von Verantwortung und Leitungsfunktionen durch Haupt- und Ehrenamtliche steht unter der Gesamtleitung des Pfarrers. Wegen der inhaltlichen Differenziertheit (geistliche, soziale und organisatorische Dimension) und des Umfangs von Leitung kann der Pfarrer diese nur wahrnehmen, indem er die gemeinsame Verantwortung der Christen in das Leitungskonzept einbezieht und Leitung in Teilbereichen delegiert. Dies ist in inhaltlichen und territorialen Bereichen möglich und nötig. Die Bereiche werden je nach Situation festgelegt.

Delegation soll nicht die Notlage des Priestermangels beheben, sondern Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen ermöglichen, ihre spirituelle Begabung und fachliche Kompetenz einzubringen. Der Pfarrer ist darum zur Delegation verpflichtet, weil er die Entfaltung der Charismen zu fördern hat. Um die Eigenverantwortung der Gemeinde für die Kontinuität des Gemeindelebens zu stärken, müssen Gemeindemitglieder in die Leitung einbezogen werden. Besonders der Pfarrer hat Sorge zu tragen, daß die spirituelle Kompetenz der Ehrenamtlichen gefördert wird und daß die geistlichen Impulse für das Gemeindeleben gewährleistet sind.

Die Gesamtleitung des Pfarrers und die delegierte Leitung in Teilbereichen sind (im Pastoralteam, in der Konferenz mit Ehrenamtlichen) aufeinander bezogen. Regelmäßige Dienstgespräche des Pastoralteams sind verpflichtend. Die örtliche oder inhaltliche Zuständigkeit einer Person darf nicht alte Priesterbilder reproduzieren (Ein-Mann-Pastoral, Allzuständigkeit).

Das Votum richtet sich an den Erzbischof sowie an alle Pfarrer und andere Hauptamtliche - Der Erzbischof möge dieses Leitungskonzept in Kraft setzen und zu seiner Anwendung alle Beteiligten verpflichten, es sich zu eigen zu machen und zu verwirklichen.