Schlußvotum 1.5 / Entscheidungsgruppe im Seelsorgebereich
Jeder Seelsorgebereich bildet eine Entscheidungs- und
Koordinationsgruppe (so wie es am präzisesten für die
Pfarrverbandskonferenz formuliert ist), zusammengesetzt aus
denen, die in Teilbereichen Verantwortung wahrnehmen. Das sind
mindestens der/die Pfarrer, andere Seelsorger/-innen des
Seelsorgebereichs und zwei PGR-Vertreter (evtl. ein PGR-, ein
KV-Vertreter) aus den beteiligten Gemeinden. Diese Gruppe berät
und entscheidet unter Leitung eines Pfarrers Fragen, die
gemeindeübergreifend für den ganzen Seelsorgebereich von
Bedeutung sind. Dieses Gremium ist erforderlich, weil nur so die
gemeinsame Verantwortung von mehreren Pfarrern und von anderen
Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen realisiert werden kann. (Vgl.
dazu die Kooperations-Modelle aus dem Schlußvotum /
1.2).
Dieses Votum richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche, die in den Gemeinden eines Seelsorgebereichs Verantwortung wahrnehmen, bes. die Pfarrer, sowie an den Erzbischof. Er soll die Bildung dieses Gremiums in den Seelsorgebereichen forcieren.