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Schlußvotum 1.5 / Entscheidungsgruppe im Seelsorgebereich

Jeder Seelsorgebereich bildet eine Entscheidungs- und Koordinationsgruppe (so wie es am präzisesten für die Pfarrverbandskonferenz formuliert ist), zusammengesetzt aus denen, die in Teilbereichen Verantwortung wahrnehmen. Das sind mindestens der/die Pfarrer, andere Seelsorger/-innen des Seelsorgebereichs und zwei PGR-Vertreter (evtl. ein PGR-, ein KV-Vertreter) aus den beteiligten Gemeinden. Diese Gruppe berät und entscheidet unter Leitung eines Pfarrers Fragen, die gemeindeübergreifend für den ganzen Seelsorgebereich von Bedeutung sind. Dieses Gremium ist erforderlich, weil nur so die gemeinsame Verantwortung von mehreren Pfarrern und von anderen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen realisiert werden kann. (Vgl. dazu die Kooperations-Modelle aus dem Schlußvotum / 1.2).

Dieses Votum richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche, die in den Gemeinden eines Seelsorgebereichs Verantwortung wahrnehmen, bes. die Pfarrer, sowie an den Erzbischof. Er soll die Bildung dieses Gremiums in den Seelsorgebereichen forcieren.