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Schlußvotum 1.3 / Selbständigkeit und Kooperation

Das Eigenleben der Gemeinden als kleiner Bereich und die Kooperation im Seelsorgebereich als großem Bereich werden gleichermaßen gesehen und unterstützt. Die Hauptamtlichen werden verpflichtet, beides zu fördern. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung aller Gläubigen für das Gemeindeleben anerkannt, gefordert und gefördert. Für sehr große Gemeinden (Zentralpfarreien) wird die Aufgliederung in überschaubare Gemeindebereiche empfohlen, für andere Gemeinden das Zusammenrücken bis hin zum Zusammenschluß.

Der kleine Bereich (Gemeinde) ist zu fördern,

  • damit die Chancen der Begegnung, die die Überschaubarkeit des Lebensraumes bietet, genutzt werden (für Gruppen, Gemeinschaften).
  • damit der alltägliche Lebensraum für die Erfahrung und Feier des Glaubens genutzt wird.
  • damit die örtliche Ebene für Interesse und Engagement der Ehrenamtlichen attraktiv bleibt, als Raum, wo sie Verantwortung für begrenzte Aufgaben wahrnehmen können (Gestaltung von Gottesdiensten, von Gemeinde-, Gruppen- und Verbandsleben).
  • damit die Möglichkeit der Identifizierung mit Heimatgemeinde und Heimatkirche (als Gotteshaus) erhalten bleibt und so das menschliche Grundbedürfnis erfüllt werden kann, verwurzelt zu sein und aus den Wurzeln zu leben.
  • damit Stärken und Charismen der einzelnen Gemeinden sich entwickeln können und somit die Voraussetzungen für eine gelingende Kooperation geschaffen werden.

Der größere Bereich (Seelsorgebereich) ist zu fördern,

  • damit der Blick aus der bloßen Binnensicht der Gemeinde für größere Zusammenhänge geöffnet wird und Korrekturen einer engen Kirchturmpolitik (bei Ehren- und Hauptamtlichen) möglich sind.
  • damit die Kräfte in bestimmten pastoralen Feldern (z.B. Sakramentenvorbereitung, Bibelgespräche, Gruppengottesdienste) konzentriert und sinnvoll eingesetzt werden können.
  • damit Maßnahmen und größere Veranstaltungen ermöglicht werden (z. B. Seminare, Freizeiten im Bereich Jugend und Bildung), die die einzelnen Gemeinden überfordern.
  • damit die Hauptamtlichen ihre Stärken und Schwächen ausgleichen können, z. B. durch gemeinsame Planung, durch Spezialisierung und Schwerpunktsetzung.
  • damit der Raum für Kreativität und Experimente geschaffen wird und Möglichkeiten für die Integration unterschiedlicher Gruppen und Richtungen gesucht werden.