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4.-Ebenen des Pastoralgesprächs

4.-Ebenen des Pastoralgesprächs

Es sind drei Gesprächsebenen vorgesehen:

  • Seelsorgebereich/Gemeinde
  • Dekanat
  • Erzdiözese
Für das Gespräch auf den einzelnen Ebenen gilt folgendes.

4.1-Seelsorgebereich/Gemeinde

Die erste Gesprächsebene ist der Seelsorgebereich oder, wenn dies noch nicht möglich ist, die Pfarrgemeinde. Es sollte aber auf jeden Fall versucht werden, im größeren Seelsorgebereich mit dem Gespräch zu beginnen.

Die Pfarrer und Pfarrgemeinderatsvorsitzenden tragen in allen Seelsorgebereichen (ggf. Pfarrgemeinden) gemeinsam die Verantwortung für die Durchführung des Pastoralgesprächs. Es wird empfohlen, daß sie jeweils auf ihrer Ebene eine kleine Projektgruppe ,,Pastoralgespräch`` einrichten, in der sie selbst Mitglied sein können. Vor Ort muß festgelegt werden, welche Aufgaben die Projektgruppe bei der Durchführung des Pastoralgesprächs übernehmen soll.

Am Gespräch beteiligt werden sollen:

  • die Hauptamtlichen in der Seelsorge,
  • Pfarrgemeinderat bzw. Pfarrgemeinderäte,
  • Gruppen und Gruppierungen im Seelsorgebereich,
  • Verbände und Einrichtungen im Seelsorgebereich,
  • die Pfarrversammlung(en).

Darüber hinaus können sich aus Anlaß des Pastoralgesprächs Gesprächsgruppen zusammenfinden.

Unter Berücksichtigung der Gesprächsergebnisse aus den einzelnen Gruppen formulieren die Pfarrgemeinderäte bzw. formuliert der Pfarrgemeinderat die Voten zu den vorgelegten Fragen an den Erzbischof.

4.2-Dekanat

Der Dechant und der/die Dekanatsratsvorsitzende7.2 tragen gemeinsam die Verantwortung für die Durchführung des Pastoralgesprächs im jeweiligen Dekanat. Es wird empfohlen, daß sie jeweils eine kleine Projektgruppe ,,Pastoralgespräch`` einrichten, in der sie selbst Mitglied sein können. In jedem Dekanat muß festgelegt werden, welche Aufgaben die Projektgruppe bei der Durchführung des Pastoralgesprächs übernehmen soll.

Am Gespräch beteiligt werden sollen:

  • die Hauptamtlichen des Dekanates,
  • die Dekanatskonferenz. Sie besteht aus den Hauptamtlichen, je zwei Delegierten aus allen Pfarrgemeinderäten des Dekanats und dem Vorstand des Dekanatsrats*,
  • der Dekanatsrat,
  • Verbände und Einrichtungen im Dekanat.
Unter Berücksichtigung der Gesprächsergebnisse dieser Gruppen formuliert die Dekanatskonferenz die Voten zu den vorgelegten Fragen.

Falls es aufgrund der pastoralen Situation wünschenswert ist, kann der Erzbischof gestatten, daß diese Gespräche auf Stadt- oder Kreisdekanatsebene stattfinden. In diesem Fall gelten die obigen Bestimmungen analog.

4.3-Erzdiözese

Das Gespräch auf Diözesanebene wird in vier Schritten geführt:

1. Schritt:

Der Diözesanpastoralrat sichtet die eingegangenen Voten und ordnet sie zu Themenschwerpunkten.

2. Schritt:

Das Arbeitsergebnis des Diözesanpastoralrats wird an folgende diözesane Gremien zur Bearbeitung weitergeleitet:

  • Priesterrat
  • Diözesanrat
  • Arbeitsgemeinschaft der Verbände
  • Andere auf Diözesanebene arbeitende Gruppierungen können auf Antrag vom Erzbischof einbezogen werden.
Die Gremien leiten die Ergebnisse ihrer Beratung zurück an den Diözesanpastoralrat.

3. Schritt:

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Arbeitsergebnisse berät der Diözesanpastoralrat mit dem Erzbischof, Lebensdaten:


4. Schritt:

Zur Schlußversammlung des Pastoralgesprächs lädt der Erzbischof ein:

  • je einen Priester und einen Laien aus allen Dekanaten, die aus den Dekanatskonferenzen zu wählen sind,
  • den Diözesanpastoralrat,
  • bis zu 20 weitere Teilnehmer, die der Erzbischof berufen kann.
Aufgabe dieser Schlußversammlung ist es, die vom Diözesanpastoralrat vorgelegten Themen mit dem Erzbischof zusammen zu beraten und mit ihm mögliche Konsequenzen für die Zukunft der Pastoral im Erzbistum Köln festzulegen.

Diese Ordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Köln, den 5. Januar 1993
Joachim Card. Meisner
Erzbischof von Köln

(Amtsblatt des Erzbistums Köln, Stück 3, 15. Januar 1993, Nr. 19)