Schlußvotum 7.7 / Beratungsgremium von Frauen
Der Erzbischof soll einen ständigen Rat von Frauen einrichten. Dieser ist dem Erzbischof direkt zugeordnet und hat folgende Aufgaben:
- die Anliegen von Frauen vertreten und sachverständig behandeln,
- den Erzbischof in allen, auch nicht frauenspezifischen Belangen beraten,