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Schlußvotum 7.6 / Frauengerechte Sprache

Die Leitungsverantwortlichen und die Pfarrgemeinden sollen auf eine frauengerechte Sprache achten, z. B. bei Hirtenbriefen, amtlichen Verlautbarungen, Kanzelverkündigungen, Pfarrbriefen, Formularen der Verwaltung etc.