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7. Einberufung/Tagesordnung

7. Einberufung/Tagesordnung

(1) Der Erzbischof lädt zu den Plenarsitzungen ein und legt in Abstimmung mit dem Diözesanpastoralrat die Tagesordnung für das erste Plenum fest.

(2) Die Tagesordnung für die weiteren Plenen wird in Abstimmung mit dem Präsidium vom Erzbischof festgelegt und in der Einladung mitgeteilt.

(3) Der Erzbischof oder ein von ihm benanntes Mitglied des Präsidiums eröffnet und schließt die Plenarsitzungen.

(4) Zu den Beratungen der Arbeitskreise laden die Leiter ein, die eine Tagesordnung vorschlagen, die der Annahme durch die Mitglieder des Arbeitskreises bedarf.