1. Mitglieder
1. Mitglieder
(1) Mitglieder der Schlußversammlung sind die in der ,,Ordnung
für das Pastoralgespräch im Erzbistum Köln`` (Amtsblatt des
Erzbistums Köln, Stück 3, 15. 1. 1993) genannten Personen.
(2) Wenn ein von der Dekanatskonferenz gewähltes Mitglied sein
Mandat nicht mehr wahrnehmen kann, kann es durch die gewählte
Ersatzperson ersetzt werden.
(3) Alle Mitglieder haben gleiches Rede- und Stimmrecht.