www.flickr.com

Schlußvotum 8.13 / Wiederverheiratete Geschiedene und Gemeinde

Auch wiederverheiratete Geschiedene dürfen nicht, so auch das Apostolische Schreiben ,,Familiaris Consortio``, aus dem Gemeindeleben ausgegrenzt werden. Wir sprechen uns dafür aus, daß die Gemeinden sie zur Mitarbeit in Gruppen und Gremien, z. B. KV und PGR, ohne grundsätzliche Einschränkung, wohl aber mit Gespür für alle Betroffenen einladen.

Auch die ,,Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (1993)`` ist in diesem Geiste anzuwenden.