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Schlußvotum 6.16 / Spezielle ,,Beichtkirchen``

In jedem Dekanat möge geprüft werden, wie weit es sinnvoll ist, eine spezielle ,,Beichtkirche`` deutlich zu machen und entsprechend ,,auszustatten``, in der verläßlich zu regelmäßigen Zeiten Beichtmöglichkeiten gegeben sind. In diese Überlegungen sind die Klöster mit ihren besonderen Möglichkeiten einzubeziehen.