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Schlußvotum 6.14 / Beichterneuerung

Um neue Zugänge zur sakramentalen Feier der Versöhnung zu gewinnen, gehört es zur Aufgabe aller in der Pastoral Verantwortlichen, das Bewußtsein für die Bedeutung des Bußsakramentes zu fördern.

Die Beichte ist die notwendige sakramentale Feier der Wiederversöhnung mit den Christen, deren Lebenspraxis im deutlichen Widerspruch zu einem christlichen Lebensentwurf steht, und/oder die sich eindeutig aus der Gemeinschaft der Glaubenden entfernt haben (Glaubensverlust, nichtgelebte Kirchengemeinschaft). Unbedingt sinnvoll ist der Empfang des Bußsakraments als sakramentale Tauferneuerung aber auch in Lebenssituationen, die besonders bedeutsam sind (wichtige Lebensentscheidungen, biographische Gedenktage, Krisenerfahrungen), in Zeiten intensiver Glaubensbesinnung oder -erneuerung (Exerzitien), in der österlichen Bußzeit, aber auch angesichts einer Schulderfahrung, die nicht immer schon eindeutig als ,,schwere Sünde`` oder gar ,,Todsünde`` wahrgenommen wird.

Die Feier des Bußsakraments gehört zu den wesentlichen Aufgaben des priesterlichen Dienstes. In der Priesteraus- und -fortbildung ist die entsprechende spirituelle und kommunikative Kompetenz zu vermitteln.

Ein Zugang zur Einzelbeichte wird erleichtert durch die Schaffung einer vertrauensvollen Atmosphäre, in der persönliche Lebenserfahrungen, Schulderfahrungen, Leid usw. zur Sprache gebracht werden können.