Schlußvotum 6.14 / Beichterneuerung
Um neue Zugänge zur sakramentalen Feier der Versöhnung zu
gewinnen, gehört es zur Aufgabe aller in der Pastoral
Verantwortlichen, das Bewußtsein für die Bedeutung des
Bußsakramentes zu fördern.
Die Beichte ist die notwendige sakramentale Feier der
Wiederversöhnung mit den Christen, deren Lebenspraxis im
deutlichen Widerspruch zu einem christlichen Lebensentwurf
steht, und/oder die sich eindeutig aus der Gemeinschaft der
Glaubenden entfernt haben (Glaubensverlust, nichtgelebte
Kirchengemeinschaft). Unbedingt sinnvoll ist der Empfang des
Bußsakraments als sakramentale Tauferneuerung aber auch in
Lebenssituationen, die besonders bedeutsam sind (wichtige
Lebensentscheidungen, biographische Gedenktage,
Krisenerfahrungen), in Zeiten intensiver Glaubensbesinnung oder
-erneuerung (Exerzitien), in der österlichen Bußzeit, aber auch
angesichts einer Schulderfahrung, die nicht immer schon
eindeutig als ,,schwere Sünde`` oder gar ,,Todsünde`` wahrgenommen
wird.
Die Feier des Bußsakraments gehört zu den wesentlichen Aufgaben
des priesterlichen Dienstes. In der Priesteraus- und
-fortbildung ist die entsprechende spirituelle und kommunikative
Kompetenz zu vermitteln.
Ein Zugang zur Einzelbeichte wird erleichtert durch die Schaffung einer vertrauensvollen Atmosphäre, in der persönliche Lebenserfahrungen, Schulderfahrungen, Leid usw. zur Sprache gebracht werden können.