Schlußvotum 4.33 / Ansprechpartner/-innen für Kinder und
Jugendliche im Kirchensteuerrat
Schlußvotum 4.33 / Ansprechpartner/-innen für Kinder und
Jugendliche im Kirchensteuerrat
Der Diözesankirchensteuerrat soll aus seiner Mitte eine/n
Ansprechpartner/-in für Kinder und Jugendliche benennen und
bekannt machen, der/die als Anwalt/Anwältin für die finanziellen
Belange von Kindern und Jugendlichen im Kirchensteuerrat
eintritt.