Schlußvotum 4.25 / Hauptverantwortung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Seelsorgebereich
Die Hauptabteilung Seelsorge-Personal im Erzbischöflichen Generalvikariat soll sicherstellen, daß jedes Pastoralteam im Seelsorgebereich eine/einen Hauptverantwortliche/n für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benennt. Diese Hauptverantwortlichkeit muß in einer Stellenbeschreibung ausgewiesen sein und sich darin widerspiegeln, daß für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen der Großteil der Arbeitszeit eingesetzt wird.