Die Abteilung Jugendseelsorge wird aufgefordert, die Richtlinien
des kirchlichen Jugendplanes (insbesondere den Begriff der
religiösen Bildung) unter Beteiligung aller Träger kirchlicher
Jugendarbeit zu aktualisieren, um die Bezuschussung der Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen zu erleichtern.