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Schlußvotum 4.19 / Jugendetat der Pfarrgemeinden

Die Kirchenvorstände stellen sicher, daß es in jeder Pfarrgemeinde für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine eigene Etatposition gibt. Die Höhe dieser Position berücksichtigt die diözesane Option für die Jugend und wird im Benehmen mit den Vertretern der Kinder- und Jugendarbeit festgelegt.

Über die Verwendung dieser Mittel entscheiden die Jugendvertreter/-innen eigenständig und führen den Verwendungsnachweis.

In Konfliktfällen bezüglich Einrichtung und Höhe der Etatposition stellt der Generalvikar sicher, daß diesem Votum entsprochen wird.