Schlußvotum 4.19 / Jugendetat der Pfarrgemeinden
Die Kirchenvorstände stellen sicher, daß es in jeder
Pfarrgemeinde für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine
eigene Etatposition gibt. Die Höhe dieser Position
berücksichtigt die diözesane Option für die Jugend und wird im
Benehmen mit den Vertretern der Kinder- und Jugendarbeit
festgelegt.
Über die Verwendung dieser Mittel entscheiden die
Jugendvertreter/-innen eigenständig und führen den
Verwendungsnachweis.
In Konfliktfällen bezüglich Einrichtung und Höhe der Etatposition stellt der Generalvikar sicher, daß diesem Votum entsprochen wird.