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Schlußvotum 3.9 / Aus- und Fortbildung für Ehrenamtliche

Die Freude am liturgischen Dienst wächst, je mehr Verständnis die einzelnen von dem haben, was sie tun. Zugleich wächst damit die persönliche Sicherheit in der Ausübung dieses Dienstes. Deshalb bittet die Schlußversammlung alle, die einen liturgischen Dienst ausüben, sich auf eine gründliche Aus- und Fortbildung einzulassen. Denn sie bietet ihnen eine besondere Möglichkeit und Chance, den Dienst voll erfüllen zu können.

Die Schlußversammlung bittet auch den Erzbischof, seinerseits zu verdeutlichen, daß für die Ausübung aller liturgischen Dienste (Wortgottesdienstleiter/-in, Kommunionhelfer/-in, Lektor/-in, Meßdiener/-in) oder liturgischen Aufgaben (Mitglieder der Sachausschüsse Liturgie und der Gottesdienstvorbereitungskreise) eine Aus- und Fortbildung Voraussetzung ist (vgl. can. 231 §1 CIC). Auch auf die spirituelle Begleitung soll Wert gelegt werden.

Er möge dafür Sorge tragen, daß dies ortsnah geschieht, um die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen zu entlasten.