Schlußvotum 3.2 / Ehrenamtliche Dienste im Gottesdienst
Laien in der Liturgie
Die Schlußversammlung erinnert vor allem die hauptamtlichen
Seelsorger/-innen daran, daß die Laien durch ihren liturgischen
Dienst die volle, bewußte und tätige Teilnahme der Gläubigen und
die Mitverantwortung der Gemeinde verdeutlichen. Es gilt, die in
der Gemeinde vorhandenen Charismen zu erkennen und zu fördern.
Die Würde der Laien muß dabei ernstgenommen werden. Dienste, die
ihrem Wesen nach der Gemeinde zukommen, dürfen nicht durch
Hauptamtliche (Kleriker wie Laien) verdrängt werden. Die
Rollenverteilung in der
Liturgie ist aber noch nicht überall verwirklicht.
Deshalb bittet die Schlußversammlung den Erzbischof, allen
Priestern im Erzbistum Köln deutlich zu machen, daß die
liturgische Grundregel der Rollenverteilung (II. Vatikanisches
Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Nr. 28) überall
angewendet werden soll und daß niemand - weder Priester noch
Gemeinden - sich dem aufgrund von Abneigungen oder Vorlieben
entziehen darf.
Dabei soll auch auf den außerordentlichen Dienst der Kommunionhelfer/-innen Wert gelegt werden. Dafür ist es notwendig, sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen dieses Dienstes in den Gemeinden klarzustellen.