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Schlußvotum 3.2 / Ehrenamtliche Dienste im Gottesdienst

Laien in der Liturgie

Die Schlußversammlung erinnert vor allem die hauptamtlichen Seelsorger/-innen daran, daß die Laien durch ihren liturgischen Dienst die volle, bewußte und tätige Teilnahme der Gläubigen und die Mitverantwortung der Gemeinde verdeutlichen. Es gilt, die in der Gemeinde vorhandenen Charismen zu erkennen und zu fördern. Die Würde der Laien muß dabei ernstgenommen werden. Dienste, die ihrem Wesen nach der Gemeinde zukommen, dürfen nicht durch Hauptamtliche (Kleriker wie Laien) verdrängt werden. Die Rollenverteilung in der Liturgie ist aber noch nicht überall verwirklicht.

Deshalb bittet die Schlußversammlung den Erzbischof, allen Priestern im Erzbistum Köln deutlich zu machen, daß die liturgische Grundregel der Rollenverteilung (II. Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Nr. 28) überall angewendet werden soll und daß niemand - weder Priester noch Gemeinden - sich dem aufgrund von Abneigungen oder Vorlieben entziehen darf.

Dabei soll auch auf den außerordentlichen Dienst der Kommunionhelfer/-innen Wert gelegt werden. Dafür ist es notwendig, sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen dieses Dienstes in den Gemeinden klarzustellen.