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Schlußvotum 2.2 / Begegnungsräume

In unserer immer anonymer werdenden Gesellschaft sollen Pfarrgemeinden und Seelsorgebereiche Begegnungsräume für Menschen in Not erhalten, einrichten und ausbauen, wo Arme und Bedrängte willkommen sind und gastfreundlich aufgenommen werden, z. B. im Pfarrhaus, Gemeindezentrum, Pfarrbüro, Bücherei, GemeindecafĂ„, Sozialstation u. ä.

Der Erzbischof soll die Gemeinden in diesem wichtigen Anliegen besonders ermutigen und unterstützen.