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Schlußvotum 10.22 / Beratung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Erzdiözese Köln legt fest:

Die einzelnen kirchlichen Mitarbeiter können - wie bereits jetzt schon die Mitarbeitervertretungen - in arbeitsrechtlichen Fragen Auskunft erhalten bei der ,,Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Köln``.