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Schlußvotum 10.20 / Mitbeteiligung der Einrichtungsleitung bei personellen Maßnahmen

Der Erzbischof möge veranlassen, daß die Leiterinnen und Leiter kirchlicher Einrichtungen bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beteiligt werden, ebenso bei Kündigungen und Umsetzungen, dem Festlegen neuer Schwerpunkte der Arbeit in der Einrichtung und bei Umstrukturierungen der kirchlichen Einrichtung.