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Schlußvotum 1.7 / Das Ehrenamt

Das Leben der Kirche, besonders in den Gemeinden, wird weitgehend durch das Engagement von Ehrenamtlichen getragen. Mit hohem zeitlichen, geistigen und körperlichen, bisweilen auch finanziellen Aufwand leisten Ehrenamtliche qualifizierte Arbeit in vielen pastoralen Feldern. Ohne diese Arbeit würde das kirchliche und gesellschaftliche Leben vielerorts zusammenbrechen. Um das Engagement der Ehrenamtlichen zu erhalten und zu fördern, bedarf es einer ausdrücklichen offiziellen Anerkennung des Ehrenamtes.

Anzuerkennen ist die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamtes als verantwortliche Tätigkeit für andere über den Rahmen der Familie hinaus. Im kirchlichen Raum ist anzuerkennen, daß das Ehrenamt einen Wert in sich hat, der nicht durch einen immer größeren Einsatz erkauft werden muß. Wichtig sind konkrete Formen der Wertschätzung, z. B. Einführung in das Ehrenamt in der Liturgie. In der Fürsorgepflicht aller Hauptamtlichen, besonders des Pfarrers liegt es darum, darauf zu achten, daß man ohne Gesichtsverlust aus einem Ehrenamt ausscheiden oder zu einer angetragenen ehrenamtlichen Tätigkeit nur eine begrenzte Zusage oder auch eine Absage geben kann.

Ehrenamtliche Tätigkeit ist keine bezahlte Tätigkeit, aber entstandene Kosten sollen Ehrenamtlichen erstattet werden. Kirchliche Einrichtungen sollen bei Personal-Einstellungen geleistete ehrenamtliche Tätigkeit als Qualifikation berücksichtigen. Für Ehrenamtliche ist das Recht auf Qualifizierung und Weiterbildung zu sichern.

Dieses Votum richtet sich an den Erzbischof. Er möge eine offizielle Aufwertung des Ehrenamtes mit institutionellen Konsequenzen herbeiführen.