Schlußvotum 1.1 / Gemeinde, Kooperation im Seelsorgebereich
Kooperation als strukturierte und inhaltliche Zusammenarbeit auf
allen Ebenen der Gemeinden in einem Seelsorgebereich ist eine
Grundbedingung für die Zukunft der Gemeinden im Erzbistum Köln.
Es muß Kooperation geben innerhalb der Gemeinden und zwischen
den einzelnen Gemeinden,
Kooperation der Hauptamtlichen, der Ehrenamtlichen, zwischen
Haupt- und Ehrenamtlichen, Kooperation von Gremien (bes.
Pfarrgemeinderäten) und Verbänden. Über die Formen der
Zusammenarbeit entscheiden die Gemeinden eines Seelsorgebereichs
selbst. Die Kooperation sollte schrittweise intensiviert werden,
etwa durch die Organisationsform des Pfarrverbandes. Hinter den
erreichten Stand der Zusammenarbeit darf anläßlich personeller
Veränderungen, vor allem bei Neubesetzung hauptamtlicher
Stellen, nicht zurückgegangen werden.
Das Votum wendet sich an alle Haupt- und Ehrenamtlichen und an den Erzbischof. Dieser soll entschieden die Kooperation fordern und sich über Realisierung und Fortschritt von Kooperation vergewissern.