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Beerdigungen durch Laien, Exequien

Von den 59 Einsendern zu diesem Thema befürworten 52 eine Beerdigung durch Laien. Viele Votanten begründen ihre Entscheidung: Positive Erfahrungen aus den Gemeinden, in denen es schon diese Regelung gibt. Kompetenzerweiterung für Laien im pastoralen Dienst. Die Beerdigungsvollmacht wird meist summarisch mit anderen Sakramentalien und Sakramenten genannt. Ein Gemeindereferent oder eine Pastoralreferentin, die einen Kranken betreut und zum Sterben begleitet haben, sollen auch die Beerdigung vornehmen. Noch weiter geht der Vorschlag, daß auch andere (anerkannte, geeignete) Gemeindemitglieder oder nahe Verwandte einem Verstorbenen diesen letzten Dienst leisten. Deutlich müsse immer werden, daß die betreffende Person im Namen der Kirche handelt. Eine andere wichtige Bedingung: Für die Beerdigung durch Laien muß es gute Vorbereitungen geben, sowohl für den Leiter als auch die Gemeinde. Schließlich wird geltend gemacht, daß kein Mehr-Klassen-System der Beerdigungen (mit Priester, mit Diakon, mit anderen Pastoralkräften) entstehen dürfe.

Wir haben mittlerweile in mehr als zwei Jahren die Erfahrung gemacht, daß die Trauerpastoral in den Händen der pastoralen Mitarbeiter/innnen gute Resonanz findet. Wir bitten daher, die Befristung der Übertragung der Begräbnisleitung ... aufzuheben. Zudem bitten wir, diesen Dienst der Begräbnisleitung als integralen Bestandteil der Trauerpastoral auch auf Dauer in den Zuständigkeitsbereich der Pastoral- und Gemeindereferent/innen zu legen. (G115-058-0)
Hauptamtlichen TheologInnen mögen im Bereich Liturgie (Taufe, Beerdigung, Eheassistenz, Spendung des sakramentalen Segens in Wortgottesdiensten) und Verkündigung (Predigt) mehr Rechte eingeräumt werden. (SB-161-A)
In Absprache mit den Angehörigen und unter Berücksichtigung des Willens des Verstorbenen sollten auch Gemeindereferenten/Pastoralreferenten, vielleicht aber auch besonders vorbereitete Gemeindemitlieder Begräbnisfeiern leiten. (G131-125-0)
Wichtig ist, daß bei der Beerdigung jemand im Namen der Kirche handelt. Wenn Priester oder Diakon das nicht mehr leisten könnnen, muß es jemand anders tun. Laien, die mit diesem Dienst beauftragt werden, müssen gründlich vorbereitet werden. (G171-287-0)
... sollte die Kirche auch erlauben, daß ... 1. ein enger Verwandter des Verstorbenen - mit ihm persönlich oder im Glauben verbunden - oder 2. ggf. ein nach Heirat laisierter Priester den letzten Dienst für den Entschlafenen übernimmt. (G144-211-0)
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß 1. die Gemeinden rechtzeitig umfassend auf die Notwendigkeit der Beerdigung durch Laien hingewiesen werden, damit frühzeitig ein Umdenken stattfinden kann, 2. die Laien gut vorbereitet werden, 3. keine Ausnahme zugelassen wird, ohne Ansehen der Person. Es darf keine Katholiken 1. und 2. Klasse geben. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben kann man die Beerdigung durch Laien auch als eine Aufwertung des Laienstandes sehen. (G144-213-0)


Es gibt nur wenige Gegenstimmen (7 Nennungen), die Beerdigung durch Laien ablehnen. Begründungen für die Beibehaltung der Beerdigung durch Priester (oder Diakon) sind: Rücksicht auf die Angehörigen, keine Akzeptanz in der Gemeinde, keine personelle Notwendigkeit in kleineren Gemeinden mit wenig Beerdigungen im Jahr.

Begräbnisfeier sollte mit Rücksicht auf die Angehörigen möglichst immer von einem Priester geleitet werden. (G143-204-0)
Da die Zahl der Beerdigungen insgesamt wegen der niedrigen Seelenzahl sehr gering ist, gibt es auf dem Lande z. Zt. keine Notwendigkeit, Beerdigungen durch Laien vornehmen zu lassen. (SB-253-BII)


Zur Frage ''gemeinsame Exequien für mehrere Verstorbene'' sind die Meinungen geteilt. Die Mehrheit der Votanten spricht sich für eine enge Verbindung von Beerdigung und Exequien (am selben Tage) aus, weil so eine umfassendere und ganzheitlichere Trauerpastoral möglich sei, weil sich für Fernstehende die Gelegenheit zur Teilnahme an einem Gottesdienst biete, weil in ländlichen Gebieten eine Trennung (Beerdigung und Exequien an verschiedenen Tagen) gar nicht vorstellbar sei.

Im Hinblick auf Begräbnisfeiern wird mit großer Mehrheit plädiert für eine eigene Totenmesse für jeden Verstorbenen! (Daß davon abgesehen werden könnte, erregte bei manchen Gläubigen größten Unmut, sogar Zorn). Für die Totenmesse kann jede Werktagsmesse in Anspruch genommen werden. (G342-771-0)
Da in den Dorfgemeinden noch der Brauch besteht, an den Beerdigungen teilzunehmen und darum die Beerdigungsgottesdienste sehr gut besucht sind, ist es notwendig, daß immer auch eine Beerdigungsmesse gehalten wird! (SB-251-C)
Es ist auch tunlichst ein Meßopfer für die Verstorbenen zu feiern. Es ist für einige Menschen eine der wenigen Gelegenheiten, bei denen sie mit der Kirche in Berührung kommen. (VD-021-180)
Sondermessen (z.B. zu Ehejubiläen) und Beerdigungsgottesdienste können Chancen sein, solche Menschen anzusprechen, die sonst nicht häufig Kontakt zur Kirche haben. (G331-738-0)
Wo Exequien gefeiert werden, ist eine Verbindung mit der Beerdigung sehr wünschenswert, um eine ganzheitliche Begleitung zu ermöglichen. Wir halten daher ''Sammelexequien'', losgelöst vom Beerdigungstag'', für nicht wünschenswert. ... auch nicht an Samstagen oder Sonntagen, da wir insgesamt das Eigenleben der Liturgie an solchen Tagen zerstören. (G225-495-0)


Die Minderheit der Votanten nimmt gemeinsame Exequien in Kauf oder bejaht sie ausdrücklich. Geltend gemacht wird hier die Verknappung der Meßfeiern durch Priestermangel. Die verbleibenden Möglichkeiten sollten für Gemeindemessen genutzt werden, in der die Exequien für mehrere Verstorbene integriert werden könnten. Hinsichtlich der Trauerpastoral für die Angehörigen eines Verstorbenen sollten Gespräche und Begleitung (evtl. auch durch Gemeindemitglieder) angestrebt werden.

Schon heute werden in unserer Gemeinde gelegentlich gemeinsame Exequien für mehrere Verstorbene gehalten. Durch steigenden Priestermangel wird das noch zunehmen. (G144-213-0)
... befürwortet überwiegend die Weisung in den ''Anstößen'', Sondermessen nach Möglichkeit zu vermeiden und Exequien und andere Anlässe in die Gemeindemessen hereinzunehmen. (G144-212-0)
Flankierende Maßnahmen (Gespräch mit Angehörigen), ggf. Betreuung durch Gemeindemitglieder sind sinnvoll, auch die Zusammmenfassung mehrerer Exequien zu einem Trauergottesdienst für die Verstorbenen einer Gemeinde in einem bestimmten Zeitraum. (G143-195-0)


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