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Zeugnis des Lebens - Verkündigung und Verantwortung aller

Wahrnehmung: Die Verkündigung des Evangeliums ist Gabe und Aufgabe aller, so lautet der Tenor dieses Kapitels. Dieses Bewußtsein der Votanten wird begleitet von der Frage, wie dieser Auftrag heute umgesetzt werden kann - angesichts einer pluralen Gesellschaft, in der Materialismus und Nützlichkeitsdenken vorherrschen. Diese Mentalität reicht hinein in Familien, in Nachbarschaft, in Vereine und Verbände. Viele Menschen, so die Votenlage, sind hoffnungslos, ohne Orientierung und leer. Sie fühlen sich in ihren Nöten allein gelassen und überfordert.

Jeder Christ ist aufgerufen, die Frohe Botschaft auf die ihm mögliche Weise weiterzutragen. (II. Vat. Konzil - allgemeinses Priestertum). Wir glauben, daß jeder Christ einen großen Schatz persönlicher Lebens- und Glaubenserfahrung mitbringt. Die Kirche kann aus diesen vielfältigen Gaben schöpfen. (G143-195-0) Die Verkündigung des Glaubens ist nicht nur eine Sache für die ''Fachleute'', sondern für alle, die die Nachfolge Christi zu ihrer Angelegenheit machen. (G143-195-0)
Gerade in der heutigen Zeit, in der oft Hoffnungslosigkeit, Orientierungslosigkeit und geistige Leere bei vielen Menschen vorherrschen, gewinnt das gelebte Glaubenszeugnis immer mehr an Bedeutung. Viele Menschen fühlen sich in ihren Nöten und Ängsten allein gelassen oder durch das Leben überfordert und suchen verzweifelt nach einem Halt. In dieser Situation kann es sehr ermutigend sein, Menschen zu erleben, die durch Mut machende Worte oder durch ihr Handeln ein Zeugnis ihres Glaubens ablegen und so durch Verkündigung der Frohen Botschaft neue Perspektiven eröffnen. (G134-168-0)


Um in dieser gesellschaftlichen Situation das Glaubenszeugnis einbringen zu können, halten sich viele Christen für zu wenig ausgerüstet. Es wird auch festgehalten, daß es uns Christen manchmal an Selbstbewußtsein und Selbstvertrauen mangelt und an hinreichender Verinnerlichung der Tatsache, daß die Verkündigung in der Verantwortung aller liegt. In diesem Zusammenhang wird von der aufrichtenden Bedeutung der Gemeinschaft Gleichgesinnter in der Gemeinde berichtet. Es wird andererseits mit Bedauern festgestellt, daß die Stärkung im Glauben und die Ermutigung zum Zeugnis der Christen untereinander im gemeindlichen Alltag zu selten vorkommt.

... daß Christen in der Öffentlichkeit (bei Freunden, am Arbeitsplatz, in kritischen Situationen und Diskussionen) sich nicht ausgerüstet fühlen, Zeugen des Glaubens zu sein und gegebenenfalls Widerstand gegen den Zeitgeist zu artikulieren. (G142-188-0)
Ein Problem für das gegenseitige Glaubenszeugnis stellt das fehlende Bewußtsein dar, daß wir alle ''Kirche sind'', und christliche Werte auch ''leben'' müssen. Insgesamt gibt es zu wenig Leute, die es sich zutrauen, Glauben weiterzugeben. (G146-242-0)
Das Bewußtsein, daß jeder Verantwortung für die Weitergabe des Glaubens trägt, muß gestärkt werden. Wir sehen die Notwendigkeit, daß jeder einzelne Christ sich dieser Verantwortung stellt: a) im gelebten Zeugnis (Haltung im Alltag), b) im ausdrücklichen Wort (Katechese). (G223-474-0)


Einschätzung: Grundlinien der Voten sind aufgrund des allgemeinen Priestertums die Verantwortung aller für die Verkündigung und die kraftvolle Wirkung des gelebten Glaubens. Das Vorbild ist stärker als Worte, denn der gelebte Glaube weckt Aufmerksamkeit. Die Votanten betonen, daß das gesamte Leben Zeugnis ist, das sich in alle Bereiche des Zusammenlebens auswirkt. Es zeigt sich in Worten und Gesten, Zuhören und Zuspruch, im Zugehen auf den anderen, in Solidarität mit Nächsten und Fernstehenden und im sozial-diakonischen Engagement.

Menschen, die der Kirche fernstehen - aus welchen Gründen auch immer -, werden am ehesten aufmerksam und neugierig durch gelebten Glauben des einzelnen Christen. So ist jeder Christ Katechet im positiven, wie im negativen Sinn. (G367-923-0)
Glaubenszeugnis in Worten (z.B. Feiern von Gottesdiensten) und Taten (z.B. Betreuung von sozial Benachteiligten) dürfen nicht isoliert voneinander betrachtet werden; nur beide Aspekte zusammen machen gelebten Glauben ganz aus. (G134-168-0)
Kleinigkeiten, wie ein freundliches Wort, eine Geste, ein Zuspruch oder auch nur ein geduldiges Zuhören, können oft für viele Trost und Hilfe sein. Auch das gehört zur Verkündigungs-pflicht jedes Christen. (G114-050-0)


Perspektiven: Im Blick auf die Gemeinde erhoffen sich die Votanten ein neues gemeindliches Miteinander, in dem sich Christen gegenseitig mit Begeisterung für den Glauben anstecken. Sie haben dort eine lebendige Beziehung zu Gott, der Quelle des Glaubens und der Liebe. Sie gehen kritisch mit dem eigenen Glauben um und sind offen für neue Denkweisen. Sie sind kritikfähig, erzählen einander vom Glauben, beten miteinander und tragen einander. Sie feiern Gottesdienste und gestalten diese verantwortlich mit; sie feiern miteinander in froher Atmosphäre. Solches kann nach Meinung der Votanten am besten in kleinen, überschaubaren Gruppen gelingen. Der Aufbau kleiner christlicher Gemeinschaften stellt eine Zentralforderung dar.

Um das Apostolat der Laien im Bekanntenkreis oder am Arbeitsplatz zu stärken, sind kleinere Solidargemeinschaften in den Gemeinden notwendig. In Familien- und Bibelkreisen oder geistlichen Gemeinschaften kann das spirituelle Wachstum der Gläubigen gefördert werden. (VD-007-220)
Das Bewußtsein des allgemeinen Priestertums aller Getauften bedarf der Stärkung: missionarisches Wirken aller, Förderung des geistlichen Lebens, Aufbau kleiner geistlicher Gemeinschaften können die innere Auszehrung der Kirche verhindern. (G353-831-0)


Weil die Gemeinden Orte der Lebenshilfe sind, offen für alle Menschen, müssen die Gemeinden missionarisch sein, das Evangelium nach außen tragen, indem sie einladend und offen Menschen begegnen, Solidarität zeigen und das Gespräch suchen mit allen, die an einer menschlicheren Welt mitwirken. Missionarisch sein, bedeutet auch Anteilnahme am Leben und an den Sorgen der Gemeinden in der Welt. Das Bistum soll Bedingungen schaffen, die dem Glaubenszeugnis der Laien größeren Raum geben.

Es geht darum, die befreiende Botschaft des Evangeliums nach innen (in die Gemeinde) und nach außen (zu den Fernstehenden) zu tragen. (G134-168-0)
Es ist eine wesentliche Aufgabe jeder Pfarrgemeinde, die Sorge um die Gemeinden in den Gebieten der ''Dritten Welt'' sowie der Kirchen Nordeuropas und des ehemaligen Ostblocks wachzuhalten durch Informationen und Begegnungen und gegebenenfalls tatkräftige Hilfe zu leisten oder anzunehmen. (G114-042-0)
Unsere Gesellschaft ist anders (viel pluralistischer) als früher ... Hier sind sicher auch die Verbände gefordert, aber sie brauchen auch die Unterstützung und Mithilfe des Priesters (auf Gemeindeebene) und der entsprechenden geistlichen Ämter auf Bezirks- und Diözesanebene. (G312-688-0)