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Gemeindeleitung

In direktem Zusammenhang mit der neuen Organisationsform für eine gemeindeübergreifende Pastoral steht die Frage der Leitung. Unter Leitung verstehen viele Zusender einen ständigen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin vor Ort. Es wird von guten Erfahrungen berichtet, die man mit Diakonen, Pastoral- und Gemeindereferenten und -referentinnen gemacht hat in Gemeinden, in denen kein Priester mehr wohnt. Von anderen wird genau das Gegenteil, nämlich das Fehlen eines Ansprechpartners beschrieben, mit den negativen Auswirkungen auf den einzelnen Gläubigen und die Gemeinde als ganze.

In guter Weise erleben wir einen Laienseelsorger als Ansprechpartner vor Ort und ein Seelsorgeteam, das sich nach Kräften um die pastoralen Belange unseres Seelsorgebereiches bemüht. (G226-504-0)
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter haben sich hervorragend in der Gemeindearbeit bewährt. Dies sollte mehr gesehen und mit Kompetenz ausgestattet werden. (G162-251-0)
Unsere Gemeinde versucht, damit zu leben, daß ein Priester als Ansprechpartner vor Ort fehlt. Wöchentliche Sprechstunden ersetzen nicht das Wohnen in der Gemeinde. (G312-692-0)
Haupt- und Ehrenamtliche sind überfordert durch immer neue Aufgaben und Aktionen. Seelsorger haben wenig Zeit für Laien. Ansprechpartner nicht in Köln, sondern im Pfarrhaus nötig. (G321-726-0)
Auf der anderen Seite stehen ''verwaiste'' Gemeinden vor leeren Pfarrhäusern und damit bedingtem Verlust eines kompetenten Ansprechpartners und verringerten Gemeinschaftserlebnissen zur Wahrung des Wir- und Heimatgefühls. (G342-727-0)


Für das Gelingen der angestrebten Kooperation halten fast alle Votanten es für unabdingbar, daß in jeder Gemeinde eine hauptamtliche Pastoralkraft als Bezugsperson wohnt. Grundsätzlich werden alle pastoralen Dienste in der Leitungsfunktion akzeptiert. Häufig wird eine Differenzierung der Leitungsaufgaben in priesterliche und nichtpriesterliche in Betracht gezogen. Als ideal wird die Anwesenheit eines Priesters in jeder Gemeinde gesehen. In diesem Zusammenhang wird oft die Frage gestellt, wie die Zahl der Priester (z.B. durch andere Zulassungsbedingungen zum Priesteramt) vermehrt werden könnte.

Damit eine Gemeinde einen Zusammenhang hat und erhält, benötigt sie zwangsläufig eine Bezugsperson. (G263-655-0)
Keine Gemeinde sollte ohne Ansprechpartner vor Ort, ohne persönliche Kontakte bleiben. Gemeinde zeichnet sich dadurch aus, daß zwischenmenschliche Beziehung möglich ist; die gilt nicht nur für die Gemeindemitglieder untereinander, sondern auch für Beziehung von Hauptamtlichen der Pastoral und ihrer Gemeindebasis. (G321-727-0)
Die Übernahme von Gemeindeleitung durch Pastoral- und Gemeindereferenten/innen halten wir ungeachtet der theologischen Diskussion für praktikabel. Sie kann sehr wohl zum Wohle der Einzelgemeinden sein, die ihre Ansprechpartner/innen vor Ort brauchen. (D-162)
Die Zuständigkeit einzelner Priester für viele Gemeinden ist ein absoluter Mißstand. (SB-131-A)
Denk-''Anstöße'' für Rom: verheiratete Männer und Frauen sollen als Priester die Leitung einer Gemeinde übernehmen können. (G342-766-0)
Jede lebensfähige Gemeinde hat ein Anrecht auf einen am Ort lebenden Gemeindeleiter, der auch die Befähigung hat, mit der Gemeinde Eucharistie zu feiern und die Sakramente zu spenden. Wo dies längerfristig unter den geltenden Bedingungen nicht möglich ist, sollten bzgl. der Zulassung zum Weiheamt neue Wege gesucht und ermöglicht werden.


Die Hauptforderung (mit 50 Nennungen direkt in diesem Themenbereich und 40 weiteren in den anderen Themen dieses Kapitels) lautet: Jede Gemeinde braucht eine hauptamtliche Pastoralkraft als Ansprechpartner, d.h. Gemeindeleitung auch durch Nicht-Priester. Leitung wird dabei in den verschiedenen Voten in Abstufungen vom vollen juristischen Umfang über Delegation durch den Pfarrer bis hin zu speziellen Leitungsfunktionen verstanden. Vielfach wird eine Differenzierung der Leitung in Bereiche wie finanzielle, verwaltungstechniche, soziale, pastorale und eucharistische vorgeschlagen. Den einzelnen Ansprechpartnern im Seelsorgebereich wird eine Spezialisierung auf bestimmte pastorale Felder empfohlen, die dann in Kooperation und Ergänzung effektiver bearbeitet werden könnten. In diese Überlegungen werden häufig auch ehrenamtlich tätige Gemeindemitglieder einbezogen, von partieller Verantwortung (z.B. für Sakramentenkatechese) bis zur Teilnahme an der Leitung (z.B. durch den PGR)

Wir fordern die Unterstützung und Stärkung der Gemeinden (und aller sich engagierenden Ehrenamtlichen) durch einen hauptamtlichen Seelsorger oder Seelsorgerin, die am Ort als Ansprechpartner/in fungiert. (G312-688-0)
Da es immer weniger Priester gibt, die eine Pfarrstelle übernehmen können, halten wir es für notwendig, Gemeindeleitung und Priesteramt voneinander zu trennen. Wir schlagen vor, ein pastorales Konzept zu entwickeln, entsprechend ausgebildeten Frauen und Männern Gemeindeleitung zu übertragen. Sie müßten die Befugnis haben, dem KV vorzustehen, die pastorale Leitung der Gemeinde im Zusammenwirken mit dem Pfarrgemeinderat und dem Pfarrer wahrzunehmen. (G321-727-0)
Wir wünschen uns, daß möglichst bald verbindliche Vorgaben zur Frage der ''Gemeideleitung'' durch Nicht-Priester gemacht werden. (D-118)
Jeder Seelsorger sollte sein ''Fachgebiet'' haben und sich in diesem Bereich besonders engagieren und weiterbilden. Durch die Teamlösung braucht nicht jeder mehr ''Allround-Könner'' zu sein. (G134-157-0)
Ordination nicht als Voraussetzung der Gemeindeleitung, sondern als mögliche Bekräftigung des Leitungsdienstes. (VD-006-340)
Wir wünschen uns daher eine Gemeindeleitung, bestehend aus dem Pastoralteam, Vertretern aus PGR und KV, sowie zuständige ehrenamtliche Mitarbeiter bei wichtigen Einzelthemen, die in geschwisterlichem Geist verantwortlich für den ganzen Seelsorgebereich, aber auch unter Aspekt der Eigenständigkeit von Gemeinden entscheidet. (G342-727-0)