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Perspektiven der Votanten

Impulse, Konkretionen, Optionen, Orientierungen, Hoffnungen

Menschen brauchen dringend Seelsorge. Diese soll geschehen durch Priester, Diakone und Pastorale Dienste, aber auch durch Christen der Gemeinde.

Schwerpunkt muß echte Seelsorge sein - kein Pastoral-Beamtentum! (G146-245-0)
Rückkehr zur Seelsorge: Weniger Paragraphen, mehr Nächstenliebe seitens der Obrigkeit; Abkehr von der Überbetonung des Rationalen; persönliches Glaubensgespräch. (G114-042-0)
Priester sollten Seelsorger sein, in Predigten Frohe Botschaft menschennah verkündigen können, aufgeschlossen sein für die Fragen unserer Zeit und aus ihrer Verbundenheit mit Jesus Christus und der Kirche die Suche nach Antworten begleiten. Sie sollten am Lebensvollzug der Gemeinde teilnehmen und sich so geben, wie sie sind; sie dürfen Schwächen haben und sie eingestehen. (G223-470-0)
Neben der ''Pastoralen Grundversorgung'' ist es ebenso wichtig, daß der Priester immer wieder mit einzelnen Gruppen aufbricht, um intensive Glaubenserfahrungen zu machen, Gemeinschaft der Christen in und mit Christus hautnah zu erleben, Arbeitstagungen mit Gremien und ehrenamtlichen Mitarbeitern abzuhalten ... Solche Unternehmungen sind von äußerster Wichtigkeit für die Zukunft unserer Gemeinden und müssen auch möglich sein, wenn für die Gottesdienste zu Hause keine Vertretung gefunden werden kann. (SB-253-BII)


Die Einschätzung der Voten zeigt klar: Verwaltung verhindert Seelsorge! Deshalb wird mehr als 150 mal gefordert:Der Pfarrer muß von Verwaltungsaufgaben befreit werden, um Freiraum für seine eigentlichen Aufgaben zu gewinnen. (G146-247-0)

Deutlich wird der Wunsch nach mehr Seelsorgepersonal geäußert. Zugleich muß hauptamtlichen Laien mehr Entscheidungskompetenz zugesprochen werden, und schließlich muß die qualitative Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen verbessert werden. (Siehe auch Kapitel 6: ''Laien in der Kirche''.)

Wir bitten sehr darum, alle pastoralen Kräfte von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, damit sie frei werden für die Seelsorge. (G312-692-0)
Um den vielfältigen seelsorglichen Aufgaben gerechter werden zu können, brauchen wir mehr Seelsorger/innen: hauptamtliche Laien oder Priester. (SB-228-B)
Sparen Sie im Erzbistum nicht am Personal und verteilen Sie dieses bedarfsorientiert! (G172-301-0)
Wir bitten dringend, die vorgesehenen Hilfskräfte (Diakon, Gemeindereferent) lt. Pastoralplan 2000 zu berufen! (G227-520-0)
Die Pfarrmitglieder allein können die Kraft für eine missionarische Pastoral nicht aufbringen. Wir brauchen geeignete Laienkräfte, die uns zur Bewältigung dieser Aufgabe unterstützen. Deshalb bittet die Gemeinde den Erzbischof, pastorale Kräfte zur Verfügung zu stellen ... (G111-016-0)


In den aus dem Dienst geschiedenen Priestern sehen 28 Votanten ein riesiges, brachliegendes Potential an Ausbildung und Glauben, das ganz dringend gebraucht wird (G134-166-0). Die Vorstellung, in welcher Weise diese Priester tätig werden sollen, lassen eine Stufung erkennen. Als pastorale Handlungsfelder werden Katechese, Religionsunterricht oder allgemeine Seelsorgsaufgaben genannt. Andere fordern die Einstellung als Pastoralreferent oder Diakon bzw. die Wiederzulassung der verheirateten Priester zum Amt.

Entsprechend dem Beschluß der Würzburger Synode (Dienste u. Ämter Nr. 5.6.2) fordern wir folgende Empfehlung ein: ''Will ein aus dem Amt geschiedener Priester einen vollberuflichen kirchlichen Dienst, der auch Laien zugänglich ist, übernehmen, so sollen ihm unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände und Voraussetzungen wie des allgemeinen Interesses der Kirche und der pastoralen Notwendigkeiten nach Prüfung des Einzelfalls durch den Bischof derartige Stellen offenstehen.'' (G263-655-0)
Wir bitten Sie, Herr Kardinal Meisner, in Gesprächen mit unserem Papst sowie Ihren Mitbrüdern im Bischofsamt zu diskutieren und in diesem Diskussionsprozeß darauf hinzuwirken, daß aus dem Amt ausgeschiedenen Priestern die Möglichkeit eröffnet wird, wieder zum Amt zugelassen zu werden. (G115-058-0)


Selbst unter der Voraussetzung von genügendem, kompetentem Seelsorgepersonal wird die Bedeutung von Ehrenamtlichen in der Seelsorge, wie z.B. den verschiedenen Pfarrbesuchsdiensten, betont.

Zum anderen ist eine intensive und qualifizierte Begleitung der Gremien zusammen mit den Pastoralteams zur Umsetzung der Kooperation und der Seelsorgebereichsentwicklung notwendig und vom Generalvikariat zu leisten. (D-330)
Die Laien brauchen Begleitung und spirituelle Stützung, damit sie ihre Aufgaben, die sie mit Freuden und Engagement übernehmen, auch ausführen können. (G262-647-0)
Damit ''Geh-hin-Kirche'' möglich ist, sollen Mitarbeiter/innen von Pfarrbesuchsdiensten für ihre Arbeit ermutigt, ausgebildet und begleitet werden (evtl. im Dekanat oder Seelsorgebereich). (D-220-1/2/4)
Wir bitten die Bistumsleitung, die Gründung von Pfarrbesuchsdienstgruppen in allen Gemeinden zu fördern. Dazu möge sie Überlegungen anstellen, wie die hauptamtlichen Seelsorger motiviert werden können, das Anliegen ''Besuchsdienst'' als pastorale Möglichkeit und Notwendigkeit zu erkennen. (VD-012-110)


Unter der Maßgabe einer Kirche, in der Haupt- und Ehrenamtliche gemeinsam am Aufbau des Reiches Gottes mitarbeiten (geschwisterliche Kirche), werden klare Erwartungen an die Bistumsleitung und die Seelsorger/innen vor Ort gerichtet: Vertrauen in die Mündigkeit der Christen, Zulassen und - besser noch - die Förderung von pastoraler Kreativität, Unterstützung gerade auf unbekannten, neuen Wegen und immer wieder die Mahnung, die Seelsorge am Menschen zu orientieren.

Kirchliche Seelsorge muß daraufhin überprüft werden, ob sie ''für die Menschen bestellt'' ist. (G112-031-0)
Die Kirche soll Engagement für eine Seelsorge vor Ort zeigen. (VV-024-170)
Wir wünschen uns daher eine Pastoral, die Vertrauen in den mündigen Christen hat, ihn weniger ermahnt, sondern ihn ... befähigt, daß er die frohe Botschaft glaubwürdig in der Welt vertreten kann. (G342-772-0)
Wir wünschen uns mehr Kreativität im Denken und Handeln (mehr den Hl. Geist), insbesondere bei den verantwortlichen Hauptamtlichen. (G225-497-0)
An der Basis soll aus pastoraler Verantwortung anders gehandelt werden können, als die Kirchenleitung es derzeit erlaubt. (G214-414-0)


Mehrfach wird der Wunsch geäußert, pastorale Experimente zuzulassen. Als Beispiele für Experimentierfelder werden die Cityseelsorge (D-144; VD-012-110), eine Pastoral der Gastfreundschaft (G114-042-0) sowie landpastorale Projekte (VD-016-110) genannt.

Experimente sollten in größerer Zahl und Breite zugelassen, gewollt und möglich gemacht werden. Vorschriften und Formulare sollten weiter abgebaut werden, um die Entwicklung pastoraler Konzepte nicht zu behindern und die Verantwortung der Seelsorger/innen vor Ort ernst zu nehmen (D-330; D-118).

Der Kardinal soll sich um eine flexiblere und innovative Pastoral bemühen. (G117-093-0)


Ferner wird angeregt, daß alle Seelsorger (auch der Pfarrer) nach 10 Jahren wechseln, um eine möglichst große Lebendigkeit ... in den Gemeinden zu erreichen (G162-267-0).

In der Ausbildung der Priesteramtskandidaten und Laientheologen/innen sehen viele Votanten den Ansatz zur Verbesserung des seelsorglichen Wirkens. Vor allem wird von professionellen Seelsorger/innen eine hohe kommunikative Kompetenz erwartet. Dies ist die Voraussetzung für die Team- und Kooperationsfähigkeit sowie die Basis für einen geschwisterlichen Umgang und eine spirituelle Animation der Gemeinde.

Wird in der Priesterausbildung genug Wert auf Teamarbeit mit Laien gelegt? Vor allem, wenn diese Laien überwiegend Frauen sind? (VD-027-340)
Konkret erwarten wir eine qualifizierte Aus- und Fortbildung mit gemeinsamen Ausbildungsabschnitten für alle pastoralen Dienste mit dem Ziel, einer kommunikativen Struktur und einem kooperativen Leitungsstil näher zu kommen. (VV-019-110)
Wir fordern von der Bistumsleitung eine stärkere Ausrichtung bei der Ausbildung der Priester und hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger zu Team- und Delegationsfähigkeit. (G223-470-0)
Die Befähigung der hauptamtlichen Mitarbeiter zur Kooperation mit ... Gemeindemitgliedern muß ... insbesondere in der Aus- und Weiterbildung größeres Gewicht erhalten. (D-314)
Die Ausbildung künftiger Priester sollte auf die Förderung und Begleitung der Laien als mitdenkende und mitgestaltende Gemeinde im Sinne der neuen kooperativen Seelsorge vorbereiten. Hierzu bedarf es neben der Ausbildung fachspezifischer Schwerpunkte der Entwicklung sozialer, psychologischer und pädagogischer Fähigkeiten, kurz einer ganzheitlichen Ausbildung. (G143-195-0)
Dies muß bereits den zukünftigen Priestern während ihrer Ausbildung eindringlich klargemacht werden: die Achtung voreinander. (G321-727-0).


Hinter der Formulierung ''Animation'' steht der Wunsch nach stärkerer geistiger und geistlicher Anregung bzw. Begleitung. Dabei müssen die Seelsorger/innen selbst geisterfüllte, animierte Menschen sein, um das, was in ihnen lebendig ist, an die Gemeinden weitergeben zu können.

In der Priesterausbildung müßte die notwendige ''Animation der Laien'' berücksichtigt werden: Laien müssen in ihren Fähigkeiten gefördert werden ... und dürfen nicht als Lückenbüßer für eine verfehlte kirchliche Personalplanung herhalten. (G226-513-0)
Damit die Priester hilfreiche Begleiter der Menschen nicht nur in Fragen um Sünde und Schuld sind, meinen wir, daß sie zu regelmäßigen Aus- und Fortbildungen in der Gesprächsführung und in der seelsorglichen Hilfe verstärkt angehalten werden sollen. (G311-679-0)
Weiterbildungsangebote für Verantwortliche in der ländlichen Pastoral mit dem Ziel, Hauptamtliche und Ehrenamtliche am Ort in ein fruchtbares Miteinander zum Wohle der Gemeinde zu bringen, Formen eines kooperativen Leitungs- und Arbeitsstils zu entwikeln und zu lernen, der Mitarbeiter mit ihren speziellen Charismen zum Zuge kommen läßt. Formen von geistlicher Begleitung, Supervision und Beratung vor Ort kennenzulernen und einzusetzen. (VD-016-110)
Sicherstellen, daß die Amtsträger sich einem Prozeß lebenlangen Lernens unterziehen mit dem Ziel, sich spirituell, theologisch und pastoral zu vervollkommnen. (G171-280-0)
Neue Wege und Schwerpunkte sind in der theologischen Ausbildung zu setzen, daß die Auszubildenden für den Umgang mit Menschen kompetent und sensibel werden. (G134-166-0)


Ein großes Anliegen ist den Votanten eine offene und realitätsnahe Priesterausbildung, wobei besonders die pädagogische und psychologische Bildung der Seelsorger/innen einen hohen Stellenwert hat.

Die größte Schwierigkeit für uns ist, daß die Priester keine Ahnung vom Alltagsleben und vom beruflichen Leben haben, denn in der Ausbildung zum Priester kommt die Arbeiterseelsorge als Praxisbezug überhaupt nicht vor. Von daher müßten neue Priester eigentlich vorher praktische berufliche Erfahrungen sammeln. (VV-011-160)
Deshalb votieren wir für eine intensivere praktische und theoretische pädagogische Ausbildung der Diakone, Kapläne, Pastoral- und Gemeindereferent/innen. (D-119)


Ferner soll die Ausbildung zielgruppen- und arbeitsfeldorientiert erfolgen (z.B. Kinder- und Jugendpastoral, Caritasarbeit).

Die Priesteramtskandidaten - aber auch Laien - sollten in ihrer Ausbildung verstärkt auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vorbereitet werden. Durch längere ''Praktika'' sollten sie Sprache und Gewohnheiten in der sich ständig wandelnden jungen Generation kennenlernen. So können Berührungsängste in der so wichtigen Jugendarbeit vermieden werden. (G381-932-0)
Die Ausbildung der Priesteramts-, Pastoralreferenten- und Gemeindereferenten-Kandidaten in praktischer Caritasarbeit ist bisher nur freiwillig. In Zukunft für alle Kandidaten ... ins Programm aufnehmen. (G146-242-0)


Neben einer ständigen theologischen und homiletischen Weiterbildung werden Teambegleitung und Supervision für Hauptamtliche als berufsbegleitende Elemente eingefordert.

Um lebensnahe Predigten zu gewährleisten, sollte eine Fortbildungspflicht in diesem Bereich für alle Berufsgruppen bestehen. Die Predigterlaubnis ist auf PR/GR auszuweiten. Befähigte Gemeindemitglieder sollten zu Themen, die sie betreffen oder kompetent vertreten, predigen dürfen. (G162-267-0)
Konkret erwarten wir eine verpflichtende Praxisbegleitung der Pastoralteams durch Teamberatung und Supervision. (VV-019-110)
Die Ausbildungsordnung für das Kirchenamt muß geändert werden: Verpflichtung zur Fortbildung und Reflexion (Supervision), die von qualifizierten Personen begleitet wird. (G224-483-0)


Im Gefolge der so häufig genannten pauschalen Forderung nach Entlastung der Pfarrer von Verwaltungsarbeit werden eine Reihe konkreter Vorschläge genannt: Diese beziehen sich von verlängerten Öffnungszeiten des Pfarrbüros über ein technisch gut ausgestattetes Büroequipment (FAX und PC) sowie die Delegation des KV-Vorsitzes an Laien, bis hin zur Zentralrendantur und dem hauptamtlichen Geschäftsführer, der für mehrere Gemeinden verantwortlich ist.

Die Neuorganisation in den Verwaltungsbereichen nach effektiven, betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist dringend erforderlich: z.B. Zentralrendanturen, hauptamtliche Fachleute, moderne Kommunikationsmittel, EDV etc. (G183-343-0)
Dienstvorgesetztenschaft für gemeindliche Angestellte per Kirchenvorstand an Laien delegieren. (G213-402-0)
Konkret schlagen wir vor, daß der Vorsitz im Kirchenvorstand auf einen qualifizierten Laien übertragen und dem Pfarrer ein Vetorecht eingeräumt wird. (G263-655-0)
Die Übertragung organisatorischer und verwaltungstechnischer Arbeiten in Eigenverantwortung auf hauptamtliche Laien, z.B. die Schaffung einer Pfarrbereichsrendantur oder die Abschaffung der Eigenschaft der Priester als Dienstvorgesetzte bei öffentlichen Einrichtungen, wie beispielsweise Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen. So muß der Priester auch von der Verantwortung für die baulichen Tätigkeiten in der Pfarre entbunden werden. Realisiert werden können diese Vorhaben nur durch Einstellungen von qualifiziertem und adäquat bezahltem Fachpersonal. (G119-106-0)
Der kaufmännische Geschäftsführer soll keine pastoralen Aufgaben übernehmen; vielmehr soll er für die finanziellen und rechtlichen Aspekte des Gemeindelebens zuständig sein, sofern dies das Kirchenrecht zuläßt. Sinnvoll wäre es, wenn der kaufmännische Geschäftsführer die Rendantur mit übernehmen würde, so daß er gleichzeitig, sofern hiermit der Kirchenvorstand einverstanden wäre, im KV-Bereich tätig sein könnte. Im Personalbereich könnte der kaufmännische Geschäftsführer Vorgesetzter sein für das Pfarrbüro, die gewerblichen Mitarbeiter (z.B. Hausmeister). In der Jugendarbeit könnte er bei Fahrten und Aktivitäten Hilfestellungen bieten in der Form von Kalkulation sowie bei der Bezuschussung und Abrechnung. Darüber hinaus könnten die Gebiete Öffentlichkeitsarbeit, Korrespondenz, Vermietung des Pfarrzentrums, Sauberkeit und Ordnung, Einsatz von Mitarbeitern in seinen Aufgabenbereich fallen. (G313-702-0)


Am Beispiel der Aufgabenteilung im Krankenhaus wird ein mögliches Leitungsmodell vorgestellt:

Chefarzt: medizinische Leitung; Verwaltungsdirektor: Verwaltung und Organisation; Oberin: Leitung des Pflegepersonals. Angewandt auf die Pfarrgemeinde: Pastor: seelsorgerische Leitung; Geschäftsführer: Verwaltung und Finanzen; Pfarrbüroleiter: Terminplanung, Schreibarbeiten, Anlaufstelle. (G263-660-0)


Bei aller Betonung der Professionalisierung der Verwaltung wird aber auch die pastorale Bedeutung des Pfarrbüros gesehen. Die Bediensteten im Pfarrbüro werden immer wichtiger als Bindeglieder zwischen den Seelsorgern und den Gemeindemitgliedern.

Berufliche Mitarbeiter/innen im Pfarrbüro, aber auch Küster und Organisten sind häufig erste Anlaufstelle für Menschen und deren unterschiedlichste Anliegen und Nöte. Wir halten deshalb ein qualifiziertes psychologisches Grundlagenwissen, eine geregelte Weiterbildung und eine ständige Begleitung dieser Mitarbeiter für dringend notwendig. (G212-386-0)
Gut funktionierende Pfarrbüros mit guten Mitarbeitern sind für das Funktionieren von Teamlösungen äußerst wichtig. In diesen Büros muß nicht nur die Verwaltung abgewickelt werden, vielmehr ist die Pfarrsekretärin Bindeglied zum Seelsorger. (G134-157-0)


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